Schwerpunktmäßig arbeiten wir im Bereich des Migrationsrechts. Das bedeutet unter anderem die Vertretung im Asylverfahren, bei Anträgen auf Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder die Verhinderung von Abschiebungen oder Auslieferungen. Auch wenn es um Einbürgerung, um Arbeitserlaubnisse oder die Wahl des Wohnortes geht.

Auch in sozialrechtlichen Verfahren oder Strafverfahren vertreten wir Sie gerne und kompetent.

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