In jedem Verfahren gilt:

Achten Sie auf Fristen!

Die meisten Bescheide haben am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der steht, innerhalb welcher Frist mit einem Widerspruch, einem Einspruch oder einer Klage vorgegangen werden sollte. Melden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig TELEFONISCH bei uns!

Beim Kontakt mit Behörden kommt es vielfach zu Problemen, Missverständnissen und Unsicherheiten, weil Begrifflichkeiten und Abläufe schwer verständlich sind.

Gut erklärt:

VON A WIE ABSCHIEBUNG BIS W WIE WIDERSPRUCH WERDEN BEGRIFFE UND IHRE RECHTE BEIM FLÜCHTLINGSRAT NIEDERSACHSEN ERKLÄRT.

Außer der Schleifmühle 54
28203 Bremen

Telefon / Signal 0421 79 03 35 78
Fax 0421 79 42 55 84
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